Kinderbonus und gesenkte Mehrwertsteuer – die Corona-Hilfen des Bundes sollen in die Verlängerung bzw. eine Neuauflage gehen. Dies hat der Koalitionsausschuss kürzlich beschlossen.
Konkret wurde vereinbart, Eltern auch in diesem Jahr pro Kind einen einmaligen Bonus auf das Kindergeld zu gewähren. Anders als 2020 sind diesmal 150 Euro vorgesehen. Der Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Erwachsene Grundsicherungsempfänger sollen im Laufe des Jahres eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro bekommen. Außerdem hat man sich darauf verständigt, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Diese Regelung würde dann analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergelds greifen und sich besonders an plötzlich in Not geratene Selbstständige sowie Beschäftigte mit kleinen Einkommen richten.
Neues gibt es auch bei der Mehrwertsteuer. So ist vorgesehen, die Absenkung auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 fortzuschreiben.
Der Kulturbereich ist von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie besonders betroffen. Daher wurde beschlossen, ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ aufzulegen. Konkret würde man damit den Betroffenen mit 1 Milliarde Euro unter die Arme greifen.
Außerdem sollen Unternehmen ihre Corona-bedingten Verluste besser mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können. Den Beschlüssen nach soll der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden.