Zum 01.01.2022 sollten gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. In der vorhergehenden Testphase kam es jedoch mehrfach dazu, dass E-Rezepte nicht erfolgreich eingelöst bzw. nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden konnten. Die flächendeckende Umstellung auf das E-Rezept wurde daher auf unbestimmte Zeit verschoben.

Diese Vorteile soll das E-Rezept bringen

Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte eine spezielle App. Diese steht bereits zum Download zur Verfügung – und wurde bereits mehrere Zehntausende Male heruntergeladen.

In der App sind dann alle digitalen Rezepte hinterlegt. Zudem enthält sie eine Übersicht aller Apotheken – mit Öffnungszeiten und Lieferoptionen wie Botendiensten. Nach der Wahl der Apotheke bestellen Versicherte ihr Medikament verbindlich. Die Apotheke informiert, wann die Arzneimittel abgeholt werden oder geliefert werden können.

Auch Rezepte für Angehörige sollen künftig digital eingelöst werden können. Um diese „Familienfunktion“ nutzen zu können, melden Versicherte sich zunächst selbst und dann die andere Person mit der elektronischen Gesundheitskarte und PIN an. So können sie ihre eigenen und die Rezepte der Familienangehörigen verwalten und einlösen.

Ein weiterer Vorteil des E-Rezeptes: Arztpraxen können Folgerezepte direkt in die App übermitteln, ohne dass Versicherte vorbeikommen müssen. Einzige Bedingung: Sie waren im selben Quartal bereits in der Praxis und haben ihre Gesundheitskarte vorgelegt.

Neuer Starttermin noch offen
Ein neuer Termin, ab wann das E-Rezept verpflichtend in Arztpraxen, Apotheken und Kliniken eingeführt wird, steht noch nicht fest. Das erste Quartal 2022 soll zunächst als „Übergangszeitraum“ dienen, um u. a. die technische Infrastruktur flächendeckend aufzubauen. Sobald bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sind, soll das E-Rezept dann flächendeckend umgesetzt werden.