Nachdem das elektronische Rezept (E-Rezept) für apothekenpflichtige Arzneimittel am 01.07.2021 mit einer Testphase gestartet ist, wird es zum 01.01.2022 verpflichtend. Ärzte verordnen dann nur noch über das neue, digitale Verordnungssystem und legen das E-Rezept anschließend auf einem zentralen Server (Fachdienst) ab.
Um eine flächendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen sicherzustellen, werden die entsprechenden Erbringer der verordneten Leistungen (z.B. Pflegedienste oder auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer) zum sukzessiven Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet.
Darüber hinaus sollen Versicherte barrierefrei (mit Identitätsnachweis) auf das E-Rezept zugreifen können (z. B. über ein Smartphone), ohne dafür ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einsetzen zu müssen. Auch bei Apotheken im europäischen Ausland soll es möglich werden, elektronische Rezepte einzulösen.