Versicherte haben mit dem Video-Ident-Verfahren künftig eine alternative Möglichkeit, sich rund um die elektronische Patientenakte zu identifizieren. Bislang geht das nur auf anderem Weg, etwa per Online-Ausweisfunktion mit PIN-Eingabe. Im August 2025 hat die Gematik das Video-Ident-Verfahren wieder zugelassen.

Bei der Zulassung handelt es sich um das Verfahren ePass, welches von der Firma Nect GmbH stammt. Diesem wurde die sicherheitstechnische Eignung für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur (TI) bestätigt. Allerdings beschränkt sich diese Bestätigung auf eine Alleinlösung: Das Verfahren darf aktuell nicht in Drittanwendungen (etwa solchen der Krankenkassen) integriert werden. Die eigentliche Identifizierung läuft in folgenden Schritten ab: Zunächst nimmt man über die Handykamera ein Ausweisdokument auf. Anschließend liest das Handy den Chip dieses Dokuments ein. Zum Schluss kommt noch ein Video hinzu, in dem man zwei zufällig ausgewählte Worte aussprechen muss.

Die Möglichkeit zu einer solchen Art der Identifizierung war im Jahr 2022 aufgrund von Sicherheitsbedenken ausgesetzt worden. Seit dem waren Identifizierungen entweder persönlich unter Vorlage eines Ausweises (z. B. POSTIDENT) oder elektronisch anhand der elektronischen Gesundheitskarte (NFC-fähig) bzw. der Online-Ausweisfunktion möglich. Bei den beiden letztgenannten Varianten ist jeweils noch die Eingabe einer PIN erforderlich. Anders das nun zugelassene Verfahren. Dieses können die Versicherten auch dann nutzen, wenn sie nicht über eine entsprechende PIN verfügen. Ob das Verfahren zum Einsatz kommt, entscheiden letztlich die jeweiligen Krankenkassen.