Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung bekommen ab Juli 2024 ggf. eine Zuschlag zu ihrer Rente. Dies ergibt sich aus den Regelungen des EM-Bestandsverbesserungsauszahlungsgesetzes, welches jetzt verkündet wurde (BGBl. 2024 I Nr. 173 vom 04.06.2024).

In dem neuen Gesetz ist geregelt, dass diejenigen einen pauschalen Zuschlag erhalten, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli 2024 automatisch gezahlt wird. Ein extra Antrag ist nicht erforderlich. Die Berechnung und Auszahlung erfolgen vielmehr automatisch. Allerdings erweist sich die technische Umsetzung als sehr komplex. Daher erfolgen die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen:

  • Erste Stufe: Von Juli 2024 bis November 2025 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt, getrennt von der laufenden Rente, jeweils Mitte des Monats.
  • Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der durch die Deutsche Rentenversicherung auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnete Zuschlag gezahlt. Die Überweisung läuft in einer Summe, zusammen mit der laufenden Rente.

Die Rentenanpassungsmitteilung 2024 enthält noch keine Aussage über den Zuschlag. Da der Zuschlag zunächst getrennt von der Rente gezahlt wird, erhalten Zuschlagsberechtigte im Juli 2024 einen gesonderten Bescheid.

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