Impfungen gegen gefährliche Infektionskrankheiten gehören zu den größten Errungenschaften der Medizin. Doch es gibt noch immer Impflücken in allen Altersstufen. Die Masern-Impfquoten von Schulanfängern haben sich in den meisten Bundesländern erneut leicht verbessert. Das Ziel der WHO erreicht Deutschland aber noch nicht. Hierüber informieren das Bundesministeriums für Gesundheit, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Robert Koch Instituts in einer Gemeinsamen Pressemitteilung.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Deutschland beim Impfen gegen Masern besser geworden ist, aber wir sind längst noch nicht gut genug. Die Impflücken sind noch immer zu groß. Seit Mitte 2015 gelten neue Regelungen zur Überprüfung des Impfschutzes und für die Impfberatung. Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung der Ärzte, Schulen, Kitas, der Betriebe und natürlich auch der Familien, damit Masern in Deutschland der Vergangenheit angehören. Denn jede und jeder Einzelne von uns trägt Verantwortung dafür, die Masern auszurotten.“

Die für eine Ausrottung der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent wird in Deutschland bislang nur in einzelnen Bundesländern erreicht. Im Jahr 2014 hatten deutschlandweit nur 92,8 Prozent der Schulanfänger die maßgebliche zweite Masern-Impfung erhalten. Die Masern-Impfquote lag 2013 bei 92,6 Prozent.

„Zudem werden viele Kinder zu spät gegen die Masern geimpft“, sagt Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch Instituts. Im Alter von 24 Monaten haben erst 71 Prozent der Kinder die zweite Masern-Impfung erhalten, das zeigt eine RKI-Auswertung von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die hochansteckenden Masernviren führen immer wieder zu Erkrankungen und können zum Teil lange Infektionsketten auslösen, weil viele Jugendliche und junge Erwachsene gar nicht oder unzureichend gegen Masern geimpft sind. Seit Mitte 2015 ist gesetzlich geregelt, dass Ärztinnen und Ärzte bei allen Gesundheitsuntersuchungen für alle Altersgruppen den Impfstatus überprüfen und auf fehlende Impfungen hinweisen müssen. Die Ständige Impfkommission am RKI empfiehlt die Masern-Impfung allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit gar nicht oder nur einmal geimpft wurden oder bei denen der Masern-Impfstatus unklar ist. Die Kosten der Masern-Impfungen und die der übrigen von der Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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