Ab 1. März 2020 sollen ausländische Fachkräfte vermehrt und leichter nach Deutschland kommen können. Geregelt ist das im Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches bereits vor mehr als einem halben Jahr beschlossen wurde, aber erst dann in Kraft tritt.

Ziel des Gesetzes ist es, den Bedarf an Fachkräften durch Zuwanderung entsprechender Personen aus Nicht-EU-Staaten zu fördern. Erreicht werden soll dies unter anderem dadurch, dass künftig alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in den jeweiligen Berufen in Deutschland arbeiten dürfen. Die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene sogenannte Engpassberufe wird es dann nicht mehr geben.

Bisher musste bei Neueinstellungen überprüft werden, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle infrage kommen. Diese Prüfung wird künftig grundsätzlich überflüssig. Lediglich bei Veränderungen des Arbeitsmarkts könnte sie kurzfristig wieder eingeführt werden.

Neu ist die Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche. Diese erhalten diejenigen Fachkräfte, die mit einer Berufsausbildung nach Deutschland kommen.

Auch für Ausländer, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz suchen, gelten Erleichterungen. Neben dem Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder einem Schulabschluss, der den Hochschulzugang in Deutschland eröffnet, genügt dafür auch ein Schulabschluss, der im Heimatland zum Studium berechtigt.

Verschärft wurden die Anforderungen an Menschen ab 45 Jahren. Diese müssen für einen Aufenthalt zur Beschäftigung ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsmigration finden Sie im Internet-Angebot des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Dort hält man unter anderem einen Katalog mit Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereit.

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