Im Gastgewerbe nimmt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten stetig zu, Vollzeitbeschäftigungen gehen hingegen zurück. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor.
Den Erkenntnissen der Bundesregierung nach lag der Anteil der Vollzeitbeschäftigung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen im Juni 2021 bei 72 Prozent und in der Gastronomie bei 48 Prozent. Das ist ein Rückgang von 21 Prozentpunkten im letzten Jahrzehnt. Denn, im Juni 2010 lagen die Anteile noch bei 89 beziehungsweise 69 Prozent.
Bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten, blieb der Anteil derjenigen, die aus diesem Bereich stammen, so gut wie unverändert. Bezogen auf die Gesamtzahl waren davon nämlich 1,2 Prozent in Hotels, Gasthöfen und Pensionen bzw. 9,0 Prozent in der Gastronomie tätig. Im Juni 2010 waren es 1,5 bzw. 9,0 Prozent.
Weitere Inhalte der Antwort betreffen die Gehälter. So habe, nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, im Jahr 2020 das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe insgesamt bei 3.427,00 Euro gelegen. In der Wirtschaftsgruppe Hotels, Gasthöfe und Pensionen waren es hingegen nur 2.057,00 Euro und in der Gastronomie 1.897,00 Euro, heißt es in der Antwort weiter.
Vorbemerkend weist die Bundesregierung darauf hin, dass das Gastgewerbe von den Eindämmungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in den Jahren 2020 und 2021 in besonderem Maße betroffen war. Dies müsse bei den Zeitreihenvergleichen berücksichtigt werden.