Seit dem 01.10.2022 gilt deutschlandweit der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro brutto. Ein Jahr nach der Bundestagswahl wurde dieses wichtige Vorhaben umgesetzt. Weitere Energiesparmaßnahmen treten in Kraft. So wird die Raumtemperatur in Arbeitsstätten auf höchstens 19 Grad abgesenkt und Hausbesitzer sollen ihre Heizungssysteme optimieren. Hierüber informiert die Bundesregierung in einer Pressemitteilung.
12 Euro Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 01.10.2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde gestiegen. Die Mini-Job-Grenze hat sich auf 520 Euro erhöht. Und die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wurde auf 1.600 Euro angehoben. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen.
Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang zum verlängert
Die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld werden um drei Monate verlängert. Sie gelten nun bis Ende 2022. Das verschafft den Unternehmen Planungssicherheit in einem derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Zudem wurde zwischenzeitlich die Möglichkeit eines (befristeten) Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer beschlossen. Diese zuletzt bis 30.06.2022 bestehende Regelung räumt Beschäftigten von Verleihbetrieben für die Zeit vom 01.10. bis 31.12.2022 nun erneut einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld ein.
Energie
Seit dem 01.09. gelten Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Zum 01.10. sind mittelfristige Maßnahmen dazugekommen. Sie sollen die Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden steigern. So sollen weniger Büroflächen geheizt und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden.
Corona: Besonderer Schutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Vom 01.10.2022 bis 07.04.2023 gelten in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen in ganz Deutschland – etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen.