Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Den Entwurf hierzu hat das Bundeskabinett am 10. Juli 2019 beschlossen.

Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Regelungen, die die Einsatzmöglichkeiten digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen verbessern.

So sollen gesetzlich Krankenversicherte künftig einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen erhalten. Voraussetzung: Die Hersteller können nachweisen, dass ihre Gesundheits-Apps positive Versorgungseffekte haben. Zudem soll die Durchführung von Videosprechstunden erleichtert werden.

Ebenfalls geplant: Apotheken und Krankenhäuser müssen sich an die Telematikinfrastruktur anschließen, damit Patienten künftig weitere digitale Angebote nutzen können. Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anschließen.

Darüber hinaus soll der Innovationsfonds, der Mittel für die Erprobung innovativer Versorgungsstrukturen bereitstellt, bis Ende 2024 verlängert werden. Er wurde 2015 – im Zusammenhang mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) – ins Leben gerufen und soll zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland beitragen.