Alle Jahre wieder werden die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die relevanten Änderungen zum Jahreswechsel.

Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenze
Zum 1.1.2018 steigt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern von 76.200,00 Euro (monatlich: 6.350,00 Euro) auf 78.000,00 Euro (monatlich: 6.500,00 Euro). In den neuen Bundesländern kommt es zu einer Anhebung der BBG von 68.400,00 Euro (monatlich: 5.400,00 Euro) auf 69.600,00 Euro (monatlich: 5.800,00 Euro). In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die BBG auf 53.100,00 Euro (monatlich: 4.425,00 Euro). Die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (bis zu der Krankenversicherungspflicht besteht) wird zum 1.1.2018 auf 59.400,00 Euro erhöht (bislang: 57.600,00 Euro).

Beitragssätze 2018
Anfang 2015 wurde der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung – einheitlich für alle Krankenkassen – von 15,5 % auf 14,6 % gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte der hieraus zu berechnenden Beiträge. Allerdings wird darüber hinaus ein Zusatzbeitrag erhoben, der von jeder Krankenkasse individuell festgelegt wird und vom Versicherten allein zu tragen ist.

Anstelle dieses individuellen Zusatzbeitragssatzes erheben die Krankenkassen für bestimmte Personenkreise (z. B. für die sogenannten Geringverdiener – Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis 325,00 Euro) einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser wird vom GKV-Schätzerkreis ermittelt und vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Nachdem der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2016 und 2017 bei 1,1 % lag, wird er zum 01.01.2018 auf 1,0 % gesenkt.

Die Beitragssätze zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleiben unverändert. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll zum 01.01.2018 auf 18,6 Prozent gesenkt werden. Auch die Insolvenzgeldumlage wird gesenkt – von bislang 0,09 % auf 0,06 %. Bereits Anfang 2017 ist der Umlagesatz von 0,12 % auf 0,09 % gesenkt worden. Ebenfalls erneut gesenkt wird die Künstlersozialabgabe – von bislang 4,8 % auf 4,2 %.