Empfänger von Hartz IV-Leistungen werden ein Jahr lang nicht sanktioniert, wenn sie gegen damit zusammenhängende Pflichten verstoßen. Die entsprechenden Änderungen hat der Bundesrat am 10.06.2022 gebilligt. Das Gesetz wird voraussichtlich zum 01.07.2022 in Kraft treten.
Konkret setzt das Gesetz die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen von Personen, die Hartz IV beziehen befristet für ein Jahr ab Inkrafttreten aus. Durch die Aussetzung der Sanktionsvorschrift sind im Zeitraum des Moratoriums Pflichtverletzungen nicht sanktionierbar. Verminderte Bezüge, die die Behörden vor Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt haben, sind dann wieder in voller Höhe zu zahlen. Ausnahme: Bei wiederholten Meldeversäumnisse oder Terminverletzungen erfolgen auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 % des Regelsatzes.
Die Gründe für die Aussetzung sind mehrschichtig. Einerseits hat die derzeitige Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein sogenanntes Bürgergeld einzuführen. In diesem Zusammenhang möchte man auch das Sanktionsgefüge umfassend neu regeln. Anderseits muss der Gesetzgeber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2019 umsetzen. Dieses hatte die bisherigen Sanktionen teilweise für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.