Kinder und Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sollen aus Anlass der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung vor. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung soll demnach ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich die Kinder ergänzend unterstützen.

Zudem soll durch die erneute Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme ein zusätzlicher finanzieller Handlungsspielraum als Ergänzung zu den Regelbedarfen geschaffen werden, um etwaige im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehende zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren.

Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich laut Entwurf mit Blick auf den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder ein Mehraufwand von jährlich 750,5 Millionen Euro (2022: 375,25 Millionen); mit Blick auf die Einmalzahlung im Bereich der Sozialen Entschädigung ein Mehraufwand von 250.000 Euro, und die Änderung bei der fiktiven Berechnung des Übergangsgeldes führt zu Mehrkosten von 750.000 Euro.

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