Mit ihrer Kampagne „Wir kommen der Grippe zuvor“ rufen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Robert Koch-Institut (RKI) zur jährlichen Grippeschutzimpfung auf. Eine Impfung bis Mitte Dezember ist wichtig, um rechtzeitig vor der nächsten Grippewelle bestmöglich vor Influenzaviren geschützt zu sein.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeschutzimpfung für Personen ab 60 Jahren, chronisch kranke Menschen aller Altersstufen und Schwangere sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen – denn vor allem bei diesen Gruppen kann die Grippe zu ernsthaften Komplikationen wie einer Lungenentzündung führen und schwer oder sogar tödlich verlaufen. Auch Medizin- und Pflegepersonal, das häufig engen Kontakt zu gesundheitlich besonders gefährdeten Gruppen hat, sollte sich impfen lassen.

Ob eine Grippeschutzimpfung empfohlen wird, dazu gibt der neue BZgA-Grippe-Impfcheck Auskunft. Zudem bietet der Grippe-Impfcheck Informationen rund um die Grippeschutzimpfung.

Grippeschutzimpfung und Corona-Auffrischimpfung an einem Termin
Für viele Gruppen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko empfiehlt die STIKO zudem die Corona-Auffrischimpfung mit einem Varianten-angepassten Impfstoff. Dazu gehören Personen ab 60 Jahre, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab einem Alter von sechs Monaten, Pflege- und Gesundheitspersonal sowie Angehörige von gesundheitlich besonders gefährdeten Personen. Gut zu wissen: Die Grippeschutzimpfung kann meist am gleichen Termin wie die Auffrischimpfung gegen COVID-19 durchgeführt werden.