Arbeitnehmer sollten die Jahresmeldung des Arbeitgebers stets prüfen. Nur so haben sie die Gewähr dafür, dass die richtige Entgelthöhe an die Rentenversicherung übermittelt wurde. Auf diesen Umstand macht die Deutsche Rentenversicherung in ihrem Internet-Angebot aufmerksam.

Dieser Tage, genau genommen am 17.02.2025, ist die Frist für die Abgabe der Jahresmeldung durch den Arbeitgeber abgelaufen. War eine solche Jahresmeldung abzugeben, bescheinigt der Arbeitgeber gegenüber der Sozialversicherung darin das beitragspflichtige Entgelt. Nach der Erstattung bekommen die Arbeitnehmer eine „Durchschrift“ der Jahresmeldung (heutzutage zumeist in elektronischer Form) ausgehändigt. Insoweit rät die Deutsche Rentenversicherung, diese Bescheinigung genau zu prüfen und sorgfältig aufzubewahren. Hintergrund ist, dass sie als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge dienen kann. Deshalb, so wird angeraten, sollte sich jeder Empfänger die Angaben auf der Bescheinigung genau ansehen.

Wichtig sind dabei besonders die korrekte Angabe der Versicherungsnummer, der Name und der Beschäftigungszeitraum. Ebenso relevant ist, ob die Höhe des Verdienstes stimmt. Bei Fehlern oder Ungereimtheiten sollten sich Arbeitnehmer umgehend an ihren Arbeitgeber wenden, damit dieser die Jahresmeldung berichtigen kann. Denn fallen fehlerhafte Angaben erst später auf, kann es unter Umständen aufwändig werden, diese im Rentenkonto zu bereinigen.