Bei Erkrankung ihres Kindes haben berufstätige Eltern einen zeitlich befristeten Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die coronabedingt für das Jahr 2021 verlängerte Anspruchsdauer wird nun auch in 2022 weiter Bestand haben.

Zum Hintergrund: Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind und Versicherten für maximal zehn Arbeitstage, insgesamt für höchstens 25 Arbeitstage im Kalenderjahr. Alleinerziehende erhalten Kinderkrankengeld für maximal 20 Arbeitstage pro Kind, insgesamt für höchstens 50 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese gesetzlich festgelegte Anspruchsdauer im vergangenen Jahr – zeitlich befristet – ausgeweitet. Sie beträgt nun – bis Ende 2022 – je Elternteil für jedes Kind bis zu 30 Arbeitstage und für Alleinerziehende bis zu 60 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 65 Arbeitstage und für Alleinerziehende auf 130 Arbeitstage begrenzt. Bei der Betreuung von Kindern mit begrenzter Lebenserwartung gilt der Anspruch ohne zeitliche Befristung.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des durch die unbezahlte Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Das Höchst-Kinderkrankengeld liegt 2022 bei täglich 112,88 Euro (abzüglich der Versichertenanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen).