Tätigkeiten, bei denen das Aufbringen hoher Kräfte erforderlich ist und die nicht im Sitzen ausgeführt werden können, zählen zu der Belastungsart “Ganzkörperkräfte”. Um Gefährdungen durch die Ausübung von Ganzkörperkräften zu erkennen, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Leitmerkmalmethoden neu und weiterentwickelt.

In der jetzt erschienenen baua: Praxis “Ausübung von Ganzkörperkräften” wird der betrieblichen Praxis die Leitmerkmalmethode für diese Belastungsart mit wichtigen Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt.

Bei der Belastungsart “Ganzkörperkräfte” werden meist große Muskelgruppen der Arme, des Rückens, der Beine und der Füße beteiligt. Mit der Leitmerkmalmethode wird die Wahrscheinlichkeit einer Überbeanspruchung bewertet. Dabei folgt die Ermittlung einer Beanspruchung nach dem bewährten Vorgehen des Leitmerkmalmethoden-Inventars: Nach einem Basis-Check und einem Einstiegsscreening erfolgt die Bestimmung der Dauer und weiterer Merkmale. So werden unter anderem die Höhe der Kraftausübungen, die Haltedauer sowie die Bewegungshäufigkeit ermittelt.

Ein weiteres Merkmal ist die Kraftaufwendung, bei der die Kraftverteilung zwischen Händen/Armen beurteilt wird. Ebenso werden die Körperhaltung, Ausführungsbedingungen sowie die Arbeitsorganisation und zeitliche Verteilung ermittelt. Im Anschluss erfolgen die Bewertung und Beurteilung der Ergebnisse. Abschließend sollten Gestaltungs- und Präventionsmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Für die Arbeit mit der Leitmerkmalmethode sind keine Spezialkenntnisse und aufwendige Messungen notwendig. Lediglich eine gute Kenntnis der zu beurteilenden Arbeitsplätze wird vorausgesetzt.

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