Krankenbeförderungen können künftig auch per Videosprechstunde veranlasst werden. Entsprechend wurde vereinbart, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch in solchen Fällen die Kosten dafür übernehmen. Diese Änderung der Krankentransport-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 19.09.2024 beschlossen.
Grundsätzlich können die Kosten für Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist. In Bezug auf die Verordnung von Krankenbeförderung per Videosprechstunde wurde nun folgendes beschlossen:
- Patienten müssen in der Praxis bereits unmittelbar persönlich bekannt sein.
- Ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch auf Krankenbeförderung (weiterhin) bestehen, muss per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können. Bestehen Zweifel, ist nochmals eine unmittelbare Untersuchung notwendig.
- Sind alle relevanten Informationen durch eine unmittelbare Behandlung oder eine Videosprechstunde bekannt, kann eine Krankenbeförderung auch nach Telefonkontakt verordnet werden.
- Wichtig: Ein genereller Anspruch auf eine Verordnung per Videosprechstunde oder nach Telefonkontakt besteht nicht.
Formal tritt diese Neuerung allerdings erst in Kraft, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss den Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Voraussetzung dafür ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit daran nichts beanstandet.