Noch bis zum 31. März 2018 haben abgabepflichtige Unternehmer Zeit, der Künstlersozialkasse (KSK) Entgelte zu melden, die sie in 2017an selbstständige Künstler/Publizisten geleistet haben. Diese Meldung ist die Grundlage für die von der KSK erhobene Künstlersozialabgabe.

Die Künstlersozialabgabe müssen solche Unternehmen entrichten, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. In diesem Zusammenhang müssen die abgabepflichtigen Unternehmer an einem entsprechenden Meldeverfahren teilnehmen.

Die Künstlersozialversicherung bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Besonderheit dieser Versicherung liegt in der Finanzierung: Denn, wie Arbeitnehmer zahlen die Künstler nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge aus eigener Tasche. Die andere Beitragshälfte trägt die KSK, finanziert aus einem Zuschuss des Bundes sowie der Künstlersozialabgabe der Unternehmen.

Umfassende Informationen rund um diese Abgabepflicht finden Sie im Internet-Angebot der Künstlersozialkasse.