Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird Anfang 2018 aller Voraussicht nach gesenkt – von bisher 4,8 auf dann 4,2 Prozent. Einen entsprechenden Entwurf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits Anfang Juni in die Ressortabstimmung gegeben. Die Verordnung soll bis spätestens Ende September 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Der Künstlersozialabgabesatz würde damit im zweiten Jahr hintereinander gesenkt und läge Anfang 2018 um einen Prozentpunkt niedriger als noch 2016 (5,2 Prozent). Dies ist im Wesentlichen das Ergebnis der verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zu Beginn des Jahres 2015.

In den Jahren 2015 und 2016 wurden rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet.

Was ist die Künstlersozialversicherung?
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,8 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.