Zum 1. Januar 2019 soll es keine Veränderung bei der Künstlersozialabgabe geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, den Beitragssatz unverändert bei 4,2 Prozent zu belassen. Dies geht aus dem Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 hervor.

Begründet wird der unveränderte Satz unter anderem damit, dass immer mehr Unternehmen dieser Abgabepflicht auch tatsächlich nachkommen. So wurden allein seit Beginn des Jahres 2015 rund 80.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage der Unternehmen erhoben, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Über sie werden die Sozialversicherungsbeiträge der selbstständigen Künstler und Publizisten mitfinanziert. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr vom Unternehmen an solche Personen gezahlten Entgelte.

Hintergrund ist, dass in der Künstlersozialversicherung die Versicherten nur 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge allein tragen. 20 Prozent werden aus einem Bundeszuschuss und 30 Prozent aus der Künstlersozialabgabe finanziert.

Weitere Informationen zu Künstlersozialversicherung