Langzeitarbeitslose sollen zurück in den Beruf. Damit das klappt, will der Staat mit rund 4 Milliarden Euro Lohnkostenzuschüsse und Coachings finanzieren. Die Eckpunkte des geplanten Programms „MitArbeit“ hat Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil Anfang Juni 2018 vorgestellt.
Als Schwerpunkt sieht das geplante Programm Lohnkostenzuschüsse vor. Diese sollen auch Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft erhalten können, wenn sie geförderte Arbeitslose einstellen. Unterschieden wird insoweit zwischen Personen, die bereits langzeitarbeitslos sind und solchen, bei denen lange Arbeitslosigkeit verhindert werden soll.
Ein Zuschuss von 100 Prozent zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt ist vorgesehen, wenn ein Arbeitgeber einen Langzeitarbeitslosen einstellt. Gemeint ist damit jemand, der länger als sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Regelleistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) bezogen hat. Dieser Zuschuss soll in den ersten beiden Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gewährt werden. Für jedes weitere Jahr der Beschäftigung wird er dann um zehn Prozentpunkte gekürzt. Maximal ist eine Förderung von fünf Jahren möglich.
Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, sollen Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen unterstützt und betreut werden.
Beschäftigt ein Arbeitgeber eine Person sozialversicherungspflichtig, die zuvor zwei oder mehr Jahre arbeitslos war, soll es dafür einen Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent geben. Nach zwei Jahren sinkt die Förderung für weitere zwei Jahre auf 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Aber: Auch nach Ablauf der Förderung muss der Arbeitnehmer für mindestens sechs Monate beschäftigt werden.
Neben dem Lohnkostenzuschuss erfolgt eine beschäftigungsbegleitende Betreuung. Diese kann während der gesamten Förderdauer erbracht werden. In den ersten sechs Monaten ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer für notwendiges Coaching freizustellen.
Wann diese Förderung greift, ist noch offen. Interessierte Arbeitgeber sollten sich vorab bei der zuständigen Agentur für Arbeit informieren.