Personen die an Long-COVID erkrankt sind, haben diverse Möglichkeiten für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben. Darauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite hin.

An COVID-19 Erkrankte können auch nach überstandener Infektion an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden, dem sogenannten Long-COVID oder auch Post-COVID-Syndrom. Bei gefährdeter oder geminderter Erwerbsfähigkeit durch Long-COVID bieten sich insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Haus- und Fachärzte sowie Post COVID-Ambulanzen können die Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beim jeweils zuständigen Rehabilitationsträger anregen.

Betroffene können verschiedene Maßnahmen und Anlaufstellen in Anspruch nehmen. Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und der Aufgabe des jeweiligen Trägers. Die Rehabilitationsträger und weitere Einrichtungen, bieten auf ihren Webseiten weiterführende Informationen an.

  • Ist durch die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit der Versicherten gefährdet, bietet die Deutsche Rentenversicherung passende Rehabilitationsleistungen und auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Das Ganze steht unter dem Oberbegriff “Reha nach Corona“.
  • Informationen zur Rückkehr ins Berufsleben mit gesundheitlichen Einschränkungen findet man auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Von dort kann man Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger (z. B. die Rentenversicherung) zuständig ist.
  • Personen, bei denen die Erkrankung an COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt wurde, können sich an ihren Durchgangsarzt oder direkt an ihren Unfallversicherungsträger wenden, wenn sie Bedarf an Rehabilitationsleistungen haben. Die sogenannten BG-Kliniken bieten als medizinische Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung weitere Informationen:
  • Für Personen, die nicht im Erwerbsleben stehen, ist die jeweilige Krankenversicherung für medizinische Reha-Leistungen zuständig.

Außerdem: Derzeit gibt es keine zentrale Seite mit Rehabilitationsangeboten bei Long COVID. Um sich allgemein über die zahlreichen zur Verfügung stehenden Einrichtungen und ihre Angebote zu informieren, kann das Reha-Einrichtungsverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. helfen.