Wer bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen kann, hat die Möglichkeit, eine Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Der Vorteil: Bereits der monatliche Steuerabzug durch den Arbeitgeber wird geringer, und das bedeutet mehr Geld im Portemonnaie.

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann einfach, papierlos und komplett elektronisch über ELSTER an das zuständige Finanzamt gesendet werden – keine Briefmarke und kein Drucker sind erforderlich. Anträge, die bis Freitag, 31.01.2025, eingehen, werden sogar rückwirkend ab dem 01.01.2025 berücksichtigt. Bei späteren Anträgen greift die Ermäßigung erst ab dem Folgemonat.

Mit einem Antrag können Freibeträge gleich für zwei Jahre beantragt werden. Es ist aber auch möglich, nur für ein Jahr Freibeträge zu beantragen oder bestehende Freibeträge später anzupassen.

Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Neben der Steuerklasse werden der Kinderfreibetrag sowie die Religionszugehörigkeit für die Berechnung der Lohnsteuer dem Arbeitgeber als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf bereitgestellt.