Der gesetzliche Mindestlohn soll ab Oktober 2022 auf 12,00 Euro je Stunde erhöht werden, die Minijob-Grenze zum gleichen Zeitpunkt von 450,00 Euro auf 520,00 Euro steigen. Die Änderungen basieren auf einer Koalitionsvereinbarung der aktuellen Bundesregierung und wurden nun im Rahmen eines Gesetzentwurfs auf den Weg gebracht.

Mit der jetzt geplanten Anhebung hat der Mindestlohn in den letzten Monaten einen nahezu beispiellosen „Karrieresprung“ hingelegt. Lag er Ende 2021 noch bei 9,60 Euro, stieg er Anfang 2022 auf 9,82 Euro, wird im nächsten Schritt – zum 01.07.2022 – auf 10,45 Euro erhöht, bis er dann, Anfang Oktober 2022, auf 12,00 Euro angehoben werden soll.

Mindestlohn und Minijob
Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohns ist zudem geplant, auch die Minijob-Grenze zum 01.10.2022 anheben – von bislang 450,00 Euro monatlich auf dann 520,00 Euro.

Der Spielraum für einen Minijob zum Mindestlohn läge somit ab Oktober 2022 bei 43 1/3 Stunden monatlich (520,00 Euro / 12,00 Euro pro Stunde). Dies entspricht in etwa dem ab Juli 2022 maximal möglichen Beschäftigungsumfang von 43,06 Stunden monatlich (450,00 Euro / 10,45 Euro pro Stunde).

Würde die ebenfalls für Oktober geplante Anhebung der Minijob-Grenze nicht erfolgen, könnten Minijobber nur noch 37,5 Stunden (450,00 Euro / 12 Euro pro Stunde) monatlich arbeiten, bis sie den aktuellen Grenzwert von 450,00 Euro übersteigen würden. Das heißt: Ohne Anhebung der Minijob-Grenze würden viele Minijobber versicherungspflichtig oder müssten ihre Arbeitszeit drastisch reduzieren.

Midijob
Auch für Beschäftigungen knapp oberhalb der Minijob-Grenze gibt es Neuerungen. So sollen ab Oktober mehr Arbeitnehmer als bisher von den reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen im Übergangsbereich profitieren. Dieser soll künftig einen Bereich von 520,01 bis 1.600,00 Euro (statt bisher 450,01 bis 1.300,00 Euro) umfassen.