Jugendliche unter 27 Jahre, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolvieren, können das künftig in Teilzeit tun: Der Bundesrat hat den entsprechenden Bundestagsbeschluss am 12. April 2019 gebilligt.

Voraussetzung: Wichtige persönliche Gründe
Die Neuregelung richtet sich auch an Jugendliche, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren möchten. Voraussetzung für die Teilzeitregelung ist, dass die Betroffenen aus wichtigen persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können – etwa weil sie ein eigenes Kind zu betreuen haben, schwerbehindert sind oder als Flüchtling nebenbei einen Deutschkurs besuchen. Bislang gilt der Teilzeitanspruch nur für ältere Freiwillige.

Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

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