Die Pflegeversicherungsbeiträge für Eltern dürfen nicht unabhängig von der Zahl der Kinder erhoben werden. Der Gesetzgeber ist daher nun verpflichtet, bis zum 31.07.2023 eine Neuregelung zu schaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der parlamentarischen Abstimmung.

Zum Hintergrund: In der zu Grunde liegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ging es um die Frage, ob eine Beitragsdifferenzierung in Abhängigkeit von der Kinderzahl geboten ist. Die Richter führten hierzu aus, dass es grundsätzlich in Ordnung sei, wenn in der Pflegeversicherung bei den Beiträgen zwischen kinderlosen und nicht kinderlosen Versicherten unterschieden werde (zuletzt am 01.01.2022 wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr auf 0,35 % angehoben).

Jedoch sei es eine Ungleichbehandlung, wenn man innerhalb der Gruppe der Versicherten mit Kind(ern) nicht weiter differenziere. Denn bei zunehmender Kinderzahl ergäbe sich ein Erziehungsmehraufwand, der aktuell keine Berücksichtigung im Beitragsrecht findet. Aufgrund dessen wurde der Gesetzgeber aufgefordert, für den Bereich der Pflegeversicherung bis zum 31.07.2023 eine Veränderung herbeizuführen.

Reformvorhaben
Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf sieht vor, dass der gesetzliche Beitragssatz ab dem 01.07.2023 von aktuell 3,05 % auf 3,4 % steigt. Für Kinderlose ist eine Anhebung von bislang 3,4 auf 4,0 % geplant. Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf Abschläge für Versicherte mit zwei und mehr Kindern.

  • Zwei Kinder: Abschlag 0,15 %; Beitragssatz 3,25 %
  • Drei Kinder: Abschlag 0,30 %; Beitragssatz 3,10 %
  • Vier Kinder: Abschlag 0,45 %; Beitragssatz 2,95 %
  • Fünf und mehr Kinder: Abschlag 0,60 %; Beitragssatz 2,80 %

Wichtig: Der jeweilige Abschlag soll nur den Beitragsanteil der Beschäftigten reduzieren.

Darüber hinaus sieht der Entwurf Leistungserhöhungen vor. So soll das Pflegegeld ab 2024 um fünf Prozent steigen. Gleichzeitig sollen Geld- und Sachleistungen in den Folgejahren entsprechend der Preisentwicklung weiter angepasst werden.