Eine interdisziplinär ausgerichtete Rehabilitation erhöht die Chancen von Post-COVID-Patientinnen und -Patienten auf Besserung ihrer Beschwerden. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einem gemeinsamen Eckpunktepapier für die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom.
„Post-COVID ist eine Folge der Pandemie, die uns nach wie vor beschäftigt“, sagt die für Rehabilitation zuständige Direktorin der DRV, Brigitte Gross. „Als Teil der Sozialversicherung ist es unser Ziel, den Betroffenen so gut wie möglich zu helfen. Dies betrifft insbesondere auch die nicht-medizinische Seite der Erkrankung, also die Folgen für die berufliche und soziale Teilhabe.“ Eine Reha sollte immer dann eingeleitet werden, wenn Beeinträchtigungen nach einer Corona-Infektion nicht nur vorübergehend seien, sondern drohten, das Leben und die berufliche Tätigkeit der Betroffenen dauerhaft einzuschränken.
Ziel der Eckpunkte: DRV und DGUV wollen damit Reha-Einrichtungen unterstützen, entsprechende Angebote für ihre Versicherten zu gestalten. „Aber auch für Betroffene und ihre Ärzte ist das Papier eine Hilfe. Sie finden darin Orientierung für die Auswahl geeigneter Angebote“, so Gross. „Die Eckpunkte ergänzen damit die bestehenden medizinischen Leitlinien.“