Wie geplant bekommen Rentner zum 01.07.2022 eine Rentenerhöhung von 5,35 (West) bzw. 6,12 Prozent (Ost). Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz am 10.06.2022 gebilligt. Nun muss noch der Bundespräsident unterschreiben und dann kann es in Kraft treten.
Konkret hat der Gesetzgeber zum 01.07.2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro angehoben. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Die Zahlen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamts sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wieder dabei: Der sogenannte Nachholfaktor. Dieser sorgt dafür, dass künftig jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie hatten die Verantwortlichen den Nachholfaktor ausgesetzt.
Ebenfalls im Gesetzespaket: Bestandsrenten wegen Erwerbsminderung, die von bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, profitieren ab dem 01.07.2024 von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Die Zuschlagshöhe richtet sich danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde. Diese Änderung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf ausdrücklich begrüßt.
Zudem bestimmt das Gesetz für die Zeit ab 01.07.2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor für Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Künstlersozialversicherung erhält nochmals einen staatlichen Stabilisierungszuschuss in Höhe von knapp 59 Millionen Euro, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und eine Steigerung der Künstlersozialabgabe zu dämpfen. Diese Ergänzung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wurde erst im Lauf der Bundestagsberatungen beschlossen.