Am 08.11.2018 hat der Bundestag das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz der Bundesregierung beschlossen. Das Rentenpaket 2019 kommt – mit einer Ausnahme – zum 01.01.2019. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, was jedoch als gesichert gilt.

Ab 01.07.2019: Übergangsbereich statt Gleitzone
Bereits zum 01.01.2019 sollte aus der bisherigen Gleitzone ein „Übergangsbereich“ werden, der monatliche Entgelte von 450,01 Euro bis 1.300,00 Euro (bisher: 450,01 Euro bis 850,00 Euro) umfasst.

Zur Implementierung dieses neuen Übergangsbereichs sind in der Entgeltabrechnung der Unternehmen einerseits und bei den Sozialversicherungsträgern andererseits Anpassungen in der elektronischen Datenverarbeitung vorzunehmen. Daher wird die Neuregelung nicht, wie ursprünglich geplant, zum 01.01.2019, sondern erst zum 01.07.2019 in Kraft treten.

Rentenniveau und Beitragssatz werden stabil gehalten
Das Rentenniveau wird bis 2025 bei 48 Prozent stabil gehalten. Davon profitieren nicht nur die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner von heute. Auch den Beschäftigten, die zukünftig in Rente gehen, kommt das zugute. Zudem werden die jüngeren Generationen entlastet. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wird 20 Prozent bis 2025 nicht übersteigen.

Erziehungszeiten werden höher angerechnet
Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, werden besser abgesichert. Sie bekommen zukünftig ein halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich angerechnet. Insgesamt kommen sie damit auf zweieinhalb Jahre pro Kind.

Erwerbsgeminderte werden besser abgesichert
Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, werden künftig besser abgesichert. Erwerbsgeminderte werden bei der Rente so gestellt, als ob sie deutlich länger weitergearbeitet hätten.

2019 wird die Zurechnungszeit für den Renteneintritt in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie dann schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert.