Selbstständige können einen Teil ihrer Einnahmeverluste aufgrund der Corona-Krise ggf. weiterhin über Grundsicherung kompensieren. Das Bundeskabinett hat am 17. Juni 2020 die entsprechenden Regelungen aus dem Sozialschutz-Paket I bis zum 30. September 2020 verlängert. Ursprünglich galten sie bis Ende Juni 2020.

Mit dem Sozialschutz-Paket I wollte der Gesetzgeber die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise unter anderem für Selbstständige abmildern. Hierbei geht es insbesondere um die Sicherung des Lebensunterhalts. Deshalb ist darin beispielsweise ein vereinfachter Zugang zur Grundsicherung vorgesehen. Mit der jetzt beschlossenen Verlängerung gelten die Erleichterungen vorerst weiter. Konkret geht es dabei um die befristete Vereinfachung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung einer vorläufigen Entscheidung. Hintergrund ist, dass die Soforthilfen des Bundes für Selbstständige lediglich dazu gedacht waren, die laufenden Betriebskosten abzudecken – für die Kosten des Lebensunterhalts müssen Selbstständige ggf. auf die Grundsicherung zurückgreifen.

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