Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem beitragspflichtigen Entgelt und unter Berücksichtigung der für die verschiedenen Versicherungszweige geltenden Beitragssätze berechnet. Anfang November wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2021 veröffentlicht.

Auch im kommenden Jahr liegt der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung unverändert bei 14,6 %. Zusätzlich zum allgemeinen bzw. ermäßigten Beitrag erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, wenn ihr Finanzbedarf durch die Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht gedeckt wird. Dieser wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gemeinsam getragen.

Anstelle eines individuellen Zusatzbeitragssatzes hat die Krankenkasse für bestimmte Personenkreise (z.B. Auszubildende mit einem monatlichen Arbeitsentgelt bis 325,00 Euro) einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser wird vom GKV-Schätzerkreis ermittelt und vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Zurzeit liegt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 1,1 %; Anfang 2021 wird er auf 1,3 % angehoben.