Seit dem 01.01.2024 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen. Nach wie vor gibt es viele Fragen zur Einlösung. Die Apothekerkammer Niedersachsen hat die wichtigsten Antworten zusammengestellt. Hierüber informiert aponet.de, das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen, in einer Pressemitteilung.

Nach dem Termin erstellt der Arzt oder die Ärztin das E-Rezept. Dieses ist rein digital und wird auf einem geschützten, zentralen Server abgelegt. Die Patienten erhalten anders als bisher kein Rezept aus Papier. Stattdessen wird ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu einem Schlüssel, mit dem jede Apotheke das Originalrezept auf dem Server abrufen und bearbeiten kann.

Vorabprüfung mittels App spart Zeit
Nachdem der Arzt oder die Ärztin das E-Rezept ausgestellt hat, muss es freigegeben werden. Daher kann es in manchen Fällen dazu kommen, dass ein E-Rezept in der Apotheke noch nicht abrufbar ist, wenn die Patienten direkt von der Arztpraxis dorthin gehen. Um sicher zu gehen, dass die Medikamente in der Apotheke vorrätig sind beziehungsweise bereitgestellt werden, können Versicherte ihr E-Rezept vorab mit der kostenlosen E-Rezept-App der Gematik an die Apotheke ihrer Wahl übersenden.

Abholung durch Familienangehörige oder Nachbarn
Patienten, die keine Apotheke vor Ort haben oder aufgrund einer akuten Erkrankung oder altersbedingt nicht mobil sind, können ihre verschriebenen Medikamente von Verwandten und Bekannten abholen lassen. Voraussetzung ist, dass diese Personen den benötigten Schlüssel, also die eGK, vorlegen. Die E-Rezept-App der Gematik bietet eine Familienfunktion, mit der andere Versicherte die Verschreibungen von Angehörigen oder Nachbarn auf deren Wunsch hin und nach Freischaltung einsehen sowie einlösen können.

Folgerezepte ohne Arztbesuch
Dank des E-Rezepts müssen Patienten nicht mehr persönlich weit entfernte Arztpraxen aufsuchen, wenn sie ein Folgerezept benötigen. Dies gilt sowohl für Haus- als auch für Fachärzte. Alle Folgerezepte innerhalb eines Quartals können nach telefonischer Bestellung elektronisch ausgestellt und anschließend mit der eGK oder der E-Rezept-App in der Apotheke eingelöst werden. Die Patienten müssen lediglich weiterhin einmal pro Quartal in die Praxis kommen, um ihre Karte einlesen zu lassen.

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