Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr 2018 von bisher 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent abgesenkt. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute Vormittag in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur Senkung: „Die gute Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen zeigt, dass wir die notwendigen Verbesserungen für die Patienten in den letzten Jahren mit Augenmaß vorgenommen haben. Dass die Krankenkassen gute Spielräume für hochwertige Leistungen bei attraktiven Beiträgen haben, ist eine gute Nachricht für alle gesetzlich Versicherten.”

Zum Hintergrund:
Anstelle eines individuellen Zusatzbeitragssatzes erheben die Krankenkassen für bestimmte Personenkreise einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu erheben. Zu den Personenkreisen, auf die der durchschnittliche Zusatzbeitrag anzuwenden ist, zählen neben den so genannten Geringverdienern (Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis 325,00 Euro) versicherungspflichtige Bezieher von Arbeitslosengeld II, Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen sowie Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Zur Pressemitteilung des BMG