Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachte Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen.

Das Gesetz will den seit über 50 Jahren geltenden Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Es schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Lohn voranzutreiben. Hierbei sind folgende Bausteine vorgesehen:

  1. Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
  2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
  3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
  4. Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe.

Das Gesetz, so der Gesetzgeber, ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Gesellschaft, für die sich das Bundesfrauenministerium kontinuierlich einsetzt. Denn in Deutschland liegt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei 21 Prozent, was vielschichtige Ursachen hat: Neben der unterschiedlichen Berufswahl ist auch die familienbedingte Erwerbsunterbrechung und der anschließende Wiedereinstieg in Teilzeit ein Grund – denn hier sind es oft nur die Frauen, die im Beruf kürzer treten. Und das hat Folgen, zum Beispiel für die Altersversorgung.

Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am 10. Februar 2017 im Bundesrat behandelt. Das Lohngerechtigkeitsgesetz soll im Juli 2017 in Kraft treten.

Zum Gesetzentwurf