Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.01.2024
Seit dem 01.10.2022 orientiert sich die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen am gesetzlichen Mindestlohn, ist seitdem also dynamisch ausgestaltet. Mit der zum 01.01.2024 anstehenden Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns erhöht sich gleichzeitig auch die Geringfügigkeitsgrenze.