Das Digital-Gesetz (DigiG) – zurzeit noch in der parlamentarischen Abstimmung – soll den Behandlungsalltag für Ärzte und Patienten mit Hilfe digitaler Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Zudem soll das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet werden.
Die wichtigsten geplanten Neuerungen
- Das E-Rezept wird weiterentwickelt und ab 01.01.2024 als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert. Bis zu diesem Datum sind alle Arztpraxen bundesweit angehalten, sukzessive auf das E-Rezept umzustellen. Andersfalls drohen – ab 2024 – Honorarkürzungen von voraussichtlich 1 %. Zudem soll die Nutzung des E-Rezepts per eGK und ePA-App für Versicherten stark vereinfacht werden.
- Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 flächendeckend für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out). Für privat Versicherte können die Unternehmen der PKV ebenfalls eine widerspruchsbasierte ePA anbieten. Wer sich erst später entscheidet, die ePA nicht nutzen zu wollen, kann diesen Widerspruch jederzeit nachholen.
- Mit der ePA erhalten die Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept werden so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser vermieden und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.
- Digitale Gesundheitsanwendungen, also die sogenannten Apps auf Rezept, werden stärker in die Versorgung integriert und ihr Einsatz transparent gemacht. Zudem werden sie auch auf Medizinprodukte höherer Risikoklassen ausgeweitet und die Preisgestaltung stärker an Erfolgskriterien ausgerichtet.
- Die assistierte Telemedizin bietet viel Potential, insbesondere auch in schwer zu versorgenden Regionen. Dabei kommt den Apotheken nach dem geplanten Gesetz eine neue Rolle zu: Künftig sollen sie zu ambulanten telemedizinischen Leistungen beraten und bei der Inanspruchnahme anleiten. Außerdem können sie bei der Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben während einer ärztlichen telemedizinischen Leistung unterstützen.