Sachbezüge: Neue Werte seit 01.01.2024
Seit dem 01.01.2024 gelten neue Sachbezugswerte, etwa wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern Mahlzeiten oder freie Unterkunft gewähren. Die maßgeblichen Werte sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung geregelt und wurden zum Jahreswechsel an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst.