Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung: Erweiterte Rückmeldungen ab Juli 2026
Ab dem 01.07.2026 wird das Verfahren zur elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung (eUB) weiterentwickelt. Ziel ist es, Ablehnungen künftig transparenter darzustellen. Hierfür werden die bisherigen Rückmeldungen um zwei zusätzliche Ablehnungsgründe ergänzt: Die Rückmeldung „3“ weist auf nicht vollständig erfüllte Beitragsnachweispflichten hin, während die Rückmeldungen „4“ verwendet wird, wenn für einen beauftragten Dienstleister keine wirksame Vollmacht vorliegt.