Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Bei Fehlgeburten haben Frauen künftig einen verbesserten Anspruch auf Mutterschutz. Neu sind insoweit gestaffelte Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche. Das entsprechende Gesetz hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert.