Bezahlung mindestens in Tarifhöhe: Richtlinien für die Langzeitpflege treten in Kraft
Ab dem 01.09.2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, – und können mit der Pflegeversicherung abrechnen – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen. Hierüber informieren GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer gemeinsamen Pressemitteilung.