Dienstwagen für Selbstständige: Pauschale gilt auch bei wenigen Arbeitswegen
Bei pauschaler Abrechnung ihrer Dienstwagen müssen Selbstständige Fahrten zur Betriebsstätte stets nach der 0,03-Prozent-Methode bewerten. Dies gilt auch dann, wenn sie an weniger als 15 Tagen im Monat fahren. Eine solche Klarstellung hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt in einem Urteil vorgenommen (BFH – VIII R 14/15).