Outsourcing von Reinigungsarbeiten: Keine Umgehung der Sozialversicherungspflicht
Eine Bank, die ihre angestellte Putzfrau entlässt, die Reinigungsarbeiten in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen lässt und diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereitstellt, muss hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, da keine selbständige Tätigkeit, sondern eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Zu dieser Entscheidung gelangte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil.