Abfindungen: Jetzt Steuervorteil sichern
Wer eine Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält, sollte sich diese möglichst auf einen Schlag auszahlen lassen. Denn wird die Entschädigung zusammengeballt in einem Kalenderjahr gezahlt, gilt eine ermäßigte Besteuerung. Unter Umständen kann aber auch bei Teilzahlungen die günstigere Steuerregel angewandt werden. Ein aktuelles Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums gibt betroffenen Steuerzahlern jetzt mehr Spielraum. Hierüber informiert der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. in einer aktuellen Pressemitteilung.