Elterngeld bei mehrfachem Steuerklassenwechsel: Dauer entscheidend
Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld (in der Regel 12 Monate vor dem Monat der Geburt) mehrmals, kommt es auf die im Bemessungszeitraum relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Zu dieser Entscheidung gelangte der 10. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in einem aktuellen Urteil.