Die Rentenanpassung zum 01.07.2019 steht fest: In Westdeutschland steigen die Renten um 3,18 Prozent, in den neuen Ländern um 3,91 Prozent. Hierüber informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Pressemitteilung.

Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,39 Prozent in den alten Ländern und 2,99 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen.

Auf Basis dieser und einiger weiterer Daten ergibt sich damit ab dem 01.07.2019 eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (West) von zurzeit 32,03 Euro auf 33,05 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von zurzeit 30,69 Euro auf 31,89 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 3,18 Prozent in den alten Ländern und von 3,91 Prozent in den neuen Ländern.

Zur vollständigen Pressemitteilung