Das Bundeskabinett hat den Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes beschlossen. Hierüber berichtete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 19.08.2024 in einer Pressemitteilung.

Der Gesetzentwurf sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor, die sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bundesagentur für Arbeit von Vorteil sind. So werden die Möglichkeiten für eine Beratung und für Gespräche per Videotelefonie erweitert. In den Agenturen für Arbeit wird der Vermittlungsprozess weiterentwickelt, Versicherungs- und Leistungsrecht werden vereinfacht und entlastet.

Der Entwurf sieht auch die Anpassung und den Ausbau von Förderinstrumenten und die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen im In- und Ausland vor.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen neuen Kooperationsplan ersetzt. Dieser setzt auf unbürokratische Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit und ihren arbeitsuchenden Kundinnen und Kunden, auf Vertrauen in die Eigenbemühungen und auf Eigeninitiative. Gleichzeitig bleibt die Pflicht bestehen, Jobangebote anzunehmen und an Maßnahmen teilzunehmen.

Die Beratung junger Menschen wird umfassender und nimmt gezielt typische in ihrem Umfeld liegende Herausforderungen mit in den Blick. Zudem wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialleistungsträger, wie sie etwa in Jugendberufsagenturen erfolgt, gestärkt. Durch einen höheren Zuschuss bei auswärtiger Unterbringung im Rahmen von Praktika zur Berufsorientierung wird ein zusätzlicher Anreiz für mehr Mobilität gesetzt.

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