Rund um die steuerliche Behandlung von Betriebsrenten sind einige Veränderungen geplant. Diese will der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2018 auf den Weg bringen, welches noch im Herbst verabschiedet werden soll.

Viele Arbeitnehmer haben auf die Steuerfreiheit für Beiträge zu Direktversicherungen verzichtet, wenn es sich um Versorgungszusagen handelt, die vor dem 1. Januar 2005 erteilt wurden. In der Konsequenz daraus können Arbeitgeber die Beiträge pauschal versteuern. Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, müssen Arbeitgeber die entsprechende Verzichtserklärung nicht mehr zu den Lohnunterlagen nehmen. Auch die zugehörigen Aufzeichnungen im Lohnkonto können dann entfallen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Möglichkeit, Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung auf einen anderen Träger (Pensionskasse etc.) zu übertragen. Diese soll dahingehend erweitert werden, dass – rückwirkend ab 1. Januar 2018 – solche Übertragungen keine schädliche Verwendung des geförderten Vermögens darstellen. So sollen Rückforderungen der bisher gewährten Förderung vermieden werden, die eigentlich aufgrund der Übertragung erfolgen müssten.

Zum Gesetzentwurf