Ab dem 25. Mai 2018 wird es ernst: Dann drohen Unternehmen, welche die Vorgaben der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht einhalten, erhebliche Bußgelder. Die Umsetzung dieser Verordnung stellt laut einer Umfrage vor allem Startups vor Probleme. Über die Details berichtet der Digitalverband Bitkom in einer aktuellen Pressemitteilung.

Startups sind, ebenso wie viele große und mittelständische Unternehmen, zurzeit noch ein gutes Stück von der Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO entfernt. Laut der Umfrage, haben bisher nur rund 9 Prozent der Startups die Umsetzung abgeschlossen. Ein Großteil, nämlich 41 Prozent, haben zumindest erste Maßnahmen begonnen oder umgesetzt. Allerdings ist man in jedem dritten Startup (32 Prozent) bislang gerade erst dabei, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ohne Maßnahmen eingeleitet zu haben. Auf jeden Fall besteht bei 15 Prozent der Unternehmen großer Nachholbedarf in diesem Bereich: 11 Prozent haben zwar von der DS-GVO gehört, aber noch nichts unternommen, 3 Prozent wissen gar nichts von den neuen Regeln und 1 Prozent ist informiert, hat sich aber bewusst entschieden, sich nicht weiter damit zu beschäftigen.

Neue Anforderungen – hohe Bußgelder
Nach der nun ablaufenden zweijährigen Übergangszeit, droht den Unternehmen, die ab 25. Mai 2018 die Vorgaben der DSGVO nicht einhalten, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4 Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Und die Anforderungen sind komplex: Viele Unternehmen müssen erst einmal ein Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten erstellen, das sie eigentlich schon nach alter Rechtslage hätten haben müssen. Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden berücksichtigen.

Unternehmen sollten, so der Rat der Experten der Bitkom, die Umsetzung auf jeden Fall konsequent vorantreiben. Es sei allemal besser vorweisen zu können, dass man mitten in der Umsetzung ist, als einer Aufsichtsbehörde mit leeren Händen gegenüberzustehen.

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