Zum 1. Juli 2018 überprüft die Deutsche Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher der Flexirente. Dabei entscheidet sich dann, ob es eine Nachzahlung gibt oder Rente zurückgezahlt werden muss. Auf diese Neuerung, die in diesem Jahr zum ersten Mal greift, weist die Deutsche Rentenversicherung in einer Pressemitteilung hin.

Wenn Rentner eine vorzeitige Altersrente oder Erwerbsminderungsrente erhalten und weiterarbeiten, können sie bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze bis zu 6.300 Euro jährlich hinzuverdienen. Wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt, ist unerheblich. Ein höherer Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet und es besteht dann Anspruch auf eine Teilrente. Erst wenn die gekürzte Rente und der Hinzuverdienst zusammengerechnet höher sind als das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre, ist die Obergrenze für den Hinzuverdienst erreicht. Dann wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.

Und hier kommt nun der 1. Juli ins Spiel: Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine Prognose auf, welchen Hinzuverdienst ein Rentner voraussichtlich im laufenden und im folgenden Kalenderjahr haben wird. Einmal im Jahr wird der Hinzuverdienst rückwirkend überprüft. Zunächst wird also das erwartete Einkommen mit dem Freibetrag von 6.300 Euro verglichen und die Rente dann für die Zeit vom 1. Juli desselben und vom 1. Januar des kommenden Jahres an festgesetzt. Im Folgejahr vergleicht die Rentenversicherung dann zum 1. Juli die Prognose mit dem tatsächlich erzielten Hinzuverdienst. Ergibt sich nun eine Überzahlung, muss diese zurückgezahlt werden. War die Rente in der Vergangenheit zu niedrig festgesetzt, bekommen der Rentner eine Nachzahlung. Außerdem wird dann für die kommenden zwölf Monate eine neue Prognose gestellt.

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