Arbeitnehmer mit geringem Einkommen sollen ab Januar 2019 entlastet werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt vorgelegt hat.

Für Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro verdienen und damit nicht mehr unter die Minijob-Regeln fallen, müssen aktuell geringere Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung entrichtet werden. Diese sogenannte Gleitzone gilt aber nur, sofern das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt nicht mehr als 850 Euro beträgt. Die Obergrenze von 850 Euro soll nun ausgeweitet werden. Konkret ist eine Anhebung auf 1.300 Euro geplant. Wenn das neue Gesetz kommt, müssen die Arbeitgeber somit künftig bei Einkommen, die im Bereich von 450,01 bis 1.300 Euro liegen, die besonderen Regelungen zur Reduzierung der Arbeitnehmerbeiträge anwenden. Allerdings heißt das Ganze dann nicht mehr Gleitzone, sondern Übergangsbereich.

Die geringeren Arbeitnehmeranteile zur Gesetzlichen Rentenversicherung führen bisher zu geringeren Rentenansprüchen. Dies soll ebenfalls geändert werden. Für die Rente wird es dann keine Rolle mehr spielen, ob reduzierte Beiträge entrichtet wurden. Denn dafür wird zukünftig das tatsächliche Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Im Ergebnis werden die Betroffenen damit so gestellt, als hätten sie volle Beiträge entrichtet. Diese Neuerung soll dann übrigens auch für diejenigen gelten, deren Arbeitsentgelt aktuell im Bereich der Gleitzone liegt.

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