Ab Januar 2019 sollen Steuerpflichtige etwas entlastet werden. Die Bundesregierung plant, den Grundfreibetrag anzuheben. Kommt dieses „Familienentlastungsgesetz“ wie geplant, können Eltern zudem auf eine Erhöhung der Kinderfreibeträge sowie mehr Kindergeld hoffen.

Konkret ist geplant, den steuerlichen Grundfreibetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2019 auf jährlich 9.168,00 Euro (18.336,00 Euro bei Zusammenveranlagung) anzuheben. Ab dem Jahr 2020 steht dann eine weitere Anhebung auf jährlich 9.408,00 Euro (18.816,00 Euro) an. Die Anpassung des Grundfreibetrags dient zur Sicherung des gestiegenen Existenzminimums. Darauf aufbauend, werden auch die weiteren Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben. So möchte man der „kalten Progression“ entgegenwirken.

Nach dem Gesetzentwurf wird zudem der Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2019 auf jährlich 2.490,00 Euro je Elternteil (bzw. 4.980,00 Euro für beide Eltern) erhöht. Ab dem Jahr 2020 sind dann jährlich 2.586,00 Euro je Elternteil (bzw. 5.172,00 Euro für beide Eltern) steuerfrei. Nicht geplant hat die Bundesregierung, den Betreuungsfreibetrag anzupassen. Diesen möchten die Koalitionäre unverändert bei 1.320,00 Euro belassen.

Eine weitere Änderung soll dann zum 01.07.2019 erfolgen. Es ist geplant, das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 10 Euro monatlich zu erhöhen. Damit gibt es dann 204 Euro monatlich für Kind I und II sowie 210 Euro für Kind III. Ab Kind IV sind es dann monatlich 235,00 Euro.

Zum Gesetzentwurf